Mit dem Ziel, die Prozesse zu optimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, haben wir Anfang des Jahres auf die E-Rechnung umgestellt. Diese Neuerung stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung unseres Unternehmens dar und wird zukünftig den gesamten Rechnungsprozess vereinfachen.
Ein wesentlicher Grund für die Umstellung ist das Wachstumschancengesetz. Das seit 1. Januar 2025 geltende Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Nutzung von E-Rechnungen für inländische B2B-Rechnungen – ausgenommen Kleinunternehmer nach § 19 UstG. ISINGERMERZ hat sich frühzeitig auf diese gesetzlichen Anforderungen eingestellt und eine E-Rechnungslösung implementiert, die den rechtlichen Standards der EU und den deutschen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung entspricht.
Für Kunden und Geschäftspartner ergeben sich aus der Umstellung auf die E-Rechnung zahlreiche Vorteile:
- Schnellere Verarbeitung: Rechnungen gelangen direkt und ohne Umwege in die Buchhaltung.
- Mehr Transparenz: Änderungen des Rechnungsstatus lassen sich einfach nachverfolgen.
- Einfache Integration: Kunden können die Rechnungen unkompliziert in ihre Systeme einbinden.